DruckversionHöglwörth im Rupertiwinkel
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Soziale Struktur

Die Bevölkerung kannte im Mittelalter keine Sozialleistungen, wie wir sie heute kennen. Bürger in einer Stadt oder Markt konnte nur werden, wer ehelicher Geburt, ohne Vorstrafen war und in dem Ort geboren war. Als Bürger hatte man mehr Rechte als die Bauern und war berechtigt, Gewerbe zu treiben (Handwerk, Handel, Gaststätten).

Die Bauern auf dem Grund und Boden, den sie bewirtschafteten, waren nicht Eigentümer, sondern hatten ihn von Adeligen, von der Kirche, Kloster oder direkt vom Landesherrn zu Lehen (Pacht). Von dem wenigen Ertrag, den der Boden hergab, mussten die Bauern zweimal jährlich den sog. Zehent an die Grundbesitzer abliefern.Bäuerliches Leben Jagd und Fischerei war dem „gemeinen Volk“ streng verboten, es war ein Privileg der Herrschaft.

Im Alter oder bei Krankheit war man auf Almosen angewiesen. So kam es, dass während des Mittelalters Höfe erst nach dem Tod des Vaters an einen Sohn übergeben wurden. Da Dienstboten Lohn kosteten, mussten die Kinder auf dem Hof bleiben und als Knecht oder Magd arbeiten.

Eine Heirat als Magd oder Knecht musste vom Grundherrn erlaubt werden. Voraussetzung war natürlich, dass eine Familie ernährt werden konnte.

Bei vielen Bauern wurde der Hof oft mehrmals geteilt, damit Söhne heiraten konnten. Dadurch wurden die Grundstücke immer kleiner und bald konnte der Boden die Großfamilien mit bis zu 15 Kindern nicht mehr ernähren.

Bei Krankheit mussten die Leute die Behandlungen durch Bader und Wundärzte und deren „Medikamente“ selbst bezahlen. Die Ärzte waren damals Handwerker und hatten keinerlei medizinische Ausbildung. Auch Beamte hatten keinerlei Sonderstellung. Als Beispiel möchten wir hier den Verwalter des Stiftes Mattsee nennen. Weil sein Gehalt nie reichte, bat er beim Domkapitel in Salzburg mehrmals um die Übernahme oder Zuschuss für die Kosten von Arzt und Medikamente für sich und seine Familie und die Bezahlung einer Rechnung für einen neuen Herd in seiner Dienstwohnung.

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