Logo zum Web - Link zur Startseite

    
 

Politische Gegebenheiten

Ab ca. 1200 war der Erzbischof auch Landesherr des Fürstentum Salzburg und damit auch von Höglwörth. Der Bischof nannte sich von nun an Fürsterzbischof. Nach und nach entmachtete er das Volk. So wurde z. B. die sog. Landschaft (Vertretung des Volkes) aufgelöst. Die Bevölkerung wurde in verschiedene Klassen eingeteilt, in Adelige, Beamte, Zinspflichtige (Bauern), Mägde und Knechte bis zu den rechtlosen Leibeigenen. Folterkammer

Die zinspflichtigen Bauern mussten ausser Geld auch noch andere Abgaben wie Naturalien und Arbeitsleistung für die Grundherrn leisten. Knechte und Mägde leisteten nur körperliche Arbeit für ihre Herrschaft. Die Leibeigenen gehörten zum Zubehör eines Anwesens. Wurde dieses verkauft, so verkaufte die Herrschaft dieses Personal gleich mit an den neuen Eigentümer.

Beamte waren die Pfleger, Richter, Amtsleute und Burggrafen. Diese waren direkt der Hofkammer in Salzburg unterstellt.

Bei der Einführung von Steuern waren die Erzbischöfe sehr erfinderisch. Es gab Steuern und Abgaben für den Genuss von Fleisch, Wein und Bier, hohe Schreibgebühren, auch für Anfragen an die Hofkammer musste bezahlt werden. Sogar die Kosten für die Truppen (Ausrüstung, Unterkunft, Verpflegung) musste die Bevölkerung aufkommen. Eine Steuer, die die Kosten bei der Weihe des neuen Erzbischof abdeckte, wurde nicht vom neuen Landesherrn bezahlt, sondern vom Volk. Die Unkosten von Kriegen wurden zusätzlich auf die Bevölkerung abgewälzt. Das Geld, das durch Steuern eingenommen wurde, sah der Fürsterzbischof als sein persönliches Eigentum.

Die Macht des Adels, der Kleriker und des Erzbischofs wurde erst nach 1803, mit der Säkularisierung des Fürsterzbistum Salzburg gebrochen.

  © 1999 - 2024 Rudolf Lapper, Andreas Jakibczuk, Thomas Enzinger & siehe Quellennachweis  ·  nach oben  ·  Druckversion